Ärzte-GmbH

Ärzte-Gruppenpraxen können auch in der Rechtsform einer GmbH geführt werden (ebenso ist die Rechtsform einer Offenen Gesellschaft (OG) möglich).

Für Tierärztinnen und Tierärzte können abweichende Regelungen gelten.

Stand: 1. Jänner 2024

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